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Unterstützungs-Kassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Sie gelten als „verlängerter Arm“ des Arbeitgebers und bieten ihm relativ großen Gestaltungs-Spielraum.
Unterstützungs-Kassen unterliegen keiner staatlichen Finanzaufsicht und sind frei in der Anlage ihres Vermögens. So dürfen sie beispielsweise Kapital an beteiligte Unternehmen ausleihen. Ähnlich wie bei der Direktzusage garantieren Sie als Arbeitgeber die zugesagten Leistungen. Gegen die damit verbundenen Risiken können Sie sich mit einer Rückdeckungs-Versicherung absichern.
Zusammen mit unseren Partnern in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken R+V Versicherung bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er stellt bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Experten her.